Bei einem erwerbstätigen Opfer: Einschränkung oder Berauben der finanziellen Macht, Budgetkontrolle, keine Beteiligung an den Auslagen, Aneignung der Güter der anderen Person ohne deren Einverständnis, Zwang zur Aufgabe der Arbeitsstelle usw.
Bei einem nicht erwerbstätigen Opfer: Rationierung, Bereitstellen von zu wenig Haushaltsgeld, Zwang um jeden Rappen zu betteln, Verlangen einer akribischen Abrechnung für den kleinsten Kauf, Arbeitsverbot usw.